Hausbrand in Frittlingen; Feuerwehr rettet Mann mit mehreren
Stichverletzungen im Oberkörper.
Frittlingen - Bei einem Brand in Frittlingen ist am
Vormittag des 04. November ein 44-jähriger Mann
lebensgefährlich verletzt aufgefunden worden. Der Mann
hatte mehrere Messerstiche im Oberkörper, als er von der
Feuerwehr in der Kellerwohnung seines Hauses entdeckt
wurde. Nach ersten Ermittlungen schließt die Polizei
eine "Fremdbeteiligung sowohl für den Brand als auch für
die Stichverletzungen" aus. Demnach hat sich der Mann
die Verletzungen wohl selbst zugefügt.
Es war kurz vor 8 Uhr am Freitagvormittag, als ein
Nachbar die Rauchentwicklung im Keller des Wohnhauses
entdeckte. Da alle Türen verschlossen waren, musste die
alarmierte Freiwillige Feuerwehr Frittlingen die
Wohnungstür aufbrechen. Im Haus fanden die Einsatzkräfte
den regungslos auf einem Bett liegenden Mann. Erst
nachdem sie ihn aus der brennenden Wohnung gebracht
hatten, stellten die Rettungskräfte mehrere
Stichverletzungen im Brustbereich des Mannes fest. In
der Hand hielt das Opfer zu diesem Zeitpunkt ein Messer.
Nach der notärztlichen Erstversorgung wurde der Mann per
Hubschrauber in die Unfallklinik nach
Villingen-Schwenningen geflogen.
„Es kommt kein anderer Tatbeteiligter in Frage“, sagte
Wolfgang Schoch von der Polizeidirektion Tuttlingen
gegenüber dieser Zeitung. Zum Hintergrund der Tat hielt
sich die Polizei bedeckt. Sie konnte das Opfer noch
nicht befragen. Eine Vorerkrankung des alleinstehenden
Mannes ist aber wahrscheinlich. Weitere Personen wurden
durch den Brand nicht verletzt, der 44-Jährige war
einziger Bewohner seines Elternhauses.
Haus ist nicht mehr bewohnbar
Den Brand konnten die Freiwillige Feuerwehr Frittlingen
und die Feuerwehr aus Denkingen schnell löschen. Gleich
an mehreren Stellen im Haus fanden die Einsatzkräfte
Brand- und Glutnester. Das Feuer konnte sich aber nicht
weiter ausbreiten. Das Einfamilienhaus ist aufgrund der
starken Rauchgasentwicklung dennoch nicht mehr
bewohnbar. Ein Gebäudesachverständiger klärt in den
kommenden Tagen die Höhe des Sachschadens und einen
eventuell anstehenden Abriss des Gebäudes.
Quelle (Text + Bilder):
schwaebische.de (Erschienen: 04.11.2011, 11:25